
Impressum
Tennisakademie & Schule Janssen
Jens Janssen
Kemmerhofstr. 317
47802 Krefeld
Mobil: 0172 8376538
E-Mail: info@janssen-tennis.de
Steuernummer 5117/5053/5565
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tennisakademie und Schule Jens Janssen
Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisakademie und Schule Janssen (Jens Janssen) geschlossene Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Vertragsschluss und Vertragsdauer
Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule Ihr Angebot durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.
Durchführung des Trainings
Nach schriftlicher Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache. Der Schüler ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Trainingsabschnittes nach seinen Trainingszeiten zu erkundigen.
Die Einteilung des Trainers bleibt der Tennisschule vorbehalten. - Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. - Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.
Bei schlechten Wetterverhältnissen wird das Training in Form von Konditionstraining oder Theorieunterricht stattfinden - Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
Trainingskosten
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen.
Ausgefallene Stunden
Einzeltraining
Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.
Gruppentraining
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.
Von der Tennisschule abgesagte Stunden sowohl des Einzel- als auch des Gruppentrainings werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet.
Aufsicht bei Minderjährigen
Unsere Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungs- berechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unterbrechungen des Spielbetriebes durch technische Störungen und höhere Gewalt (Corona inbegriffen) berechtigen den Kursteilnehmer nicht zum Vertragsrücktritt. Die Tennisschule wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld.
Spiel- und Geschäftsbedingungen der Tennishalle Traar
(Stand 01.11.2024)
Die Tennishalle Traar, nimmt Buchungen im Bereich Tennis nur auf die volle Stunde und halbe Stunde an. Für die Spielzeiten sind die in der Anlage vom Vermieter angebrachten Uhren maßgebend.
Folgende Buchungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl
Jahres-Abonnement 52 Wochen (Winter und Sommer)
Winter-Abonnement 32 Wochen
Sommer-Abonnement 20 Wochen
Einzelstunden = 60 Minuten für Tennis
Halbestunden = 30 Minuten für Tennis
Mit der Unterzeichnung des Buchungsformulars hat der Mieter verbindlich gebucht. Die Buchungsbestätigung seitens des Vermieters erfolgt durch Übersendung der Rechnung. Mit Zahlung der Rechnung wird ebenfalls die Buchung des Abonnements seitens des Mieters bestätigt. Sofern ein Abonnement nicht bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich per Einschreiben gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement unter den jeweils gültigen Bedingungen um ein weiteres Jahr. Telefonisch bestellte Einzel- und Halbestunden gelten als rechtsverbindlich gebucht. Sie sind zu bezahlen, falls nicht mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn abgesagt wurde.
Der gemietete Platz steht nur dem Mieter und den von ihm bestimmten Mitspielern zur Verfügung. Eigenmächtiger Wechsel auf andere Plätze ist nicht gestattet. Nach Ablauf der Spielstunde ist der Platz pünktlich zu räumen. Der Platz muss am Ende der Stunde ordnungsgemäß gepflegt werden, das heißt abzuziehen. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt. Sollten unbenutzte Plätze unberechtigt bespielt werden, ist vom Benutzer der volle Einzelstundenpreis, unabhängig von der Benutzungsdauer, zu entrichten. Der Vermieter behält sich vor, aus internen Gründen die zugeteilte Platznummer während der Spielzeit zu ändern bzw. zugeteilten Plätzen gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Reparaturen etc.) in Anspruch zu nehmen. Weitere Ansprüche des Mieters sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für die vom Mieter zu vertretenden ausgefallenen Stunden wird keine Rückvergütung gewährt. Ein Anspruch bei Weitervermittlung des Platzes besteht nicht.
Preise: Zahlungsbedingungen und Spielzeiten sind der jeweilig gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preisliste ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen.
Einzelstunden müssen jeweils vor Beginn der Spielstunde, Abonnements jeweils nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.
In der Halle dürfen stets nur saubere Hallenschuhe benutzt werden, die nicht im Freien getragen worden sind. Sofern besondere Schuhe zu verwenden sind, gelten entsprechende Hinweise auf den Plätzen oder im Aushang. Ein Verschmutzen des Platzes mit z.B. auf Ascheplätze getragenen Tennisschuhen zieht sofort eine Reinigung auf Kosten des Verschmutzers nach sich. Tennisschuhe dürfen grundsätzlich erst in den Umkleideräumen angezogen werden. Zum Umkleiden sind die hierfür vorgesehenen Räume, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird, zu benutzen.
Für alle abgelegte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände in den Umkleidekabinen, kann keine Haftung übernommen werden.
In den Hallen und den Umkleideräumen ist jeglicher Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen strengstens untersagt. Alle Einrichtungen der Tennisfabrik Traar GbR sind schonend und zweckmäßig zu behandeln.
Die Benutzer der angebotenen Einrichtungen sind für die durch sie verursachten Schäden - bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter - verantwortlich. Die Bevollmächtigten des Vermieters üben die Rechte der Tennisfabrik Traar GbR aus. Auf ihre Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennisfabrik Traar GbR bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art innerhalb und außerhalb der Anlagen, auch auf Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten an Kleidung Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art sowie bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Die Mieter verpflichten sich, nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Spiel- und Geschäftsbedingungen verbindlich anerkennen.
Grundsätzlich sind die Kraftfahrzeuge von Mietern und Besuchern der Tennisfabrik Traar GbR auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abzustellen. Das Parken vor dem Restaurant und dem Haupteingang ist aus Sicherheitsgründen nach Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes, der Polizei und der Feuerwehr nicht gestattet. Falsch geparkte Pkws werden zu Lasten der Besitzer abgeschleppt.
Trainerstunden zur Tennisausbildung werden ausschließlich von der, in der Halle tätigen, Tennisschule angeboten und durchgeführt. Alle in diesem Zusammenhang stehenden Dinge sind direkt mit der Tennisschule zu regeln. Eine Haftung des Vermieters besteht nicht. Etwaige Ausnahmeregelungen zum Trainingsbetrieb, sind durch den Vermieter zu genehmigen.
Aus Gründen der Sicherheit sowie aus Rücksicht auf übrige Spieler sind die Spiel- und Geschäftsbedingungen und die Aushänge sorgfältig zu beachten. Die Verletzung der Spiel- und Geschäftsbedingungen hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnement- bzw. Einzelstundenmiete zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht nicht. Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Änderungen und Ergänzungen der Spiel- und Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Diese werden sodann durch Aushang bekanntgegeben und damit gleichzeitig rechtsverbindlich.
Als Gerichtsstand ist Krefeld vereinbart.
Krefeld, im August 2015
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